Praktische Infos » Vertraulichkeit
Die MitarbeiterInnen der Praxis stehen in regelmäßigem Austausch untereinander, um alle Informationen und Ergebnisse zusammenzuführen. Nach außen stehen alle MitarbeiterInnen unter der ärztlichen Schweigepflicht.
Diese Schweigepflicht gilt für alle Daten, die Sie uns geben oder die wir selbst erheben. Ohne Ihr schriftliches Einverständnis dürfen wir diese Informationen nicht weitergeben.
Dies gilt auch für:
- das Jugendamt
- die Schule
- für das Gericht
- andere Ärzte/Krankenhäuser