Praktische Infos » Verordnung
Alle Kinder, die Heilmittelverordnungen (Ergotherapie/ Logotherapie) und/oder Rezepte erhalten, müssen dem Arzt mindestens einmal im Quartal der Verordnung vorgestellt werden. Es ist nicht möglich, Verordnungen auszustellen, wenn das Kind nicht in der Praxis war.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
- Erstes Quartal: Januar / Februar / März
- Zweites Quartal: April / Mai /Juni
- Drittes Quartal: Juli / August / September
- Viertes Quartal: Oktober / November / Dezember
BTM-Rezepte (z.B. für Ritalin) dürfen grundsätzlich nicht mit der Post versendet werden, sondern müssen durch die Eltern der Patienten selbst abgeholt werden. Bitte rufen Sie in jedem Fall vorher an.